BWBV0004739
Geldig vanaf 12-04-1958
Artikel 6
Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bondsregering inzake de opheffing van de paspoort- en visumplicht
Die gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften über den Aufenthalt von Ausländern in jedem der beiden Staaten werden durch dieses Abkommen nicht berührt; insbesondere ist bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auf Verlangen der deutschen Grenzbeamten die Zusicherung der ausländerpolizeilichen Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen, wenn beabsichtigt ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und bei der Einreise in das Königreich der Niederlande auf Verlangen der niederländischen Grenzbeamten nachzuweisen, dass genügende Existenzmittel zur Verfügung stehen oder dass diese durch gesetzlich gestattete Arbeit erworben werden können.
- Citeren als
- Art. 6
- Geldig vanaf
- Status
- Geldend recht
- Identificatie
- BWBV0004739
- Officiële bron
- wetten.overheid.nl