BWBV0004739
Geldig vanaf 12-04-1958
Artikel 12
Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bondsregering inzake de opheffing van de paspoort- en visumplicht
Dieses Abkommen kommt durch Notenwechsel zustande. Es tritt am Tage nach Eingang der niederländischen Antwortnote im Kraft und gilt für die Dauer eines Jahres. Es wird stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert, falls nicht eine der beiden Regierungen spätestens zwei Monate vor Ablauf dieses Jahres der anderen Regierung eine gegenteilige Mitteilung zukommen lässt. Nach dieser stillschweigenden Verlängerung kann das Abkommen jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.”
- Citeren als
- Art. 12
- Geldig vanaf
- Status
- Geldend recht
- Identificatie
- BWBV0004739
- Officiële bron
- wetten.overheid.nl