BWBV0004682
Geldig vanaf 10-06-1985
Artikel IV
Notawisseling tussen de Regering van het Koninkrijk der Nederlanden en de Regering van de Bondsrepubliek Duitsland inzake samenwerking van de grenscontrole aan de grensovergang Oldenzaal-autoweg/Bad Bentheim-Autobahn
Diese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem Wege gekündigt werden. Sie tritt 6 Monate nach ihrer Kündigung außer Kraft.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland geht davon aus, daß vorstehende Vereinbarung gemäß Artikel 1 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Mai 1958 durch diese Verbalnote und die Antwortnote der Königlich Niederländischen Botschaft bestätigt wird und daß die Vereinbarung am 10. Juni 1985 in Kraft treten wird.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Königlich Niederländische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland geht davon aus, daß vorstehende Vereinbarung gemäß Artikel 1 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Mai 1958 durch diese Verbalnote und die Antwortnote der Königlich Niederländischen Botschaft bestätigt wird und daß die Vereinbarung am 10. Juni 1985 in Kraft treten wird.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Königlich Niederländische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
- Citeren als
- Art. IV
- Geldig vanaf
- Status
- Geldend recht
- Identificatie
- BWBV0004682
- Officiële bron
- wetten.overheid.nl