Artikel 1
Für die Geltungsdauer dieser Vereinbarung gestattet die Regierung des Königreichs der Niederlande der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf dem der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) in der Gemeinde Beek zur Verfügung gestellten Gelände die Stationierung von höchstens 250 Mann der Bundeswehr, die eingesetzt werden, um Flugsicherungsdienste für den militärischen Luftverkehr der Nordatlantikvertrags-Organisation und ihrer Mitgliedstaaten im nördlichen Teil der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen.